Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachtes System der Buchführung für Unternehmen, bei der lediglich die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens zum Zeitpunkt des Geldflusses (Zahlungseingang/Zahlungsausgang über Kassa/Bank) erfasst werden.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird nicht zwischen Kapital und Ertrag unterschieden und es gibt bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch keine Bilanz, die einen Überblick über die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalposition des Unternehmens gibt. Stattdessen gibt es einen Jahresabschluss, bei dem lediglich die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden, um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln.
Grundsätzlich sind alle Unternehmer, die nicht zu einer Gewinnermittlung durch die doppelte Buchhaltung verplichtet sind, zur Buchhführung durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verpflichtet.
Es gibt eine Ausnahme für Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer), die von der Verpflichtung zur Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung befreit sind. In diesem Fall können sie eine einfache Aufzeichnung über ihre Einnahmen und Ausgaben führen.